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Urban
Rechtsanwaltskanzlei

 

FachgebietMedizinrecht

Das Medizinrecht ist seit 1990 ein wichtiger Fachbereich der Kanzlei mit der Vertretung von Patienten, Ärzten und Kliniken.

Die Mitgliedschaft bei Medizinrechtsanwälte e.V. sowie die Tätigkeit als Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit ermöglichen erfolgreiches Arbeiten im Medizinrecht.

  • Arzthaftung
    Der ausbleibende Erfolg einer ärztlichen Behandlung führt nicht zur Arzthaftung. Sind jedoch die Regeln des medizinischen Standards, Sorgfaltspflichten oder Aufklärungspflichten verletzt, haftet der Arzt oder das Klinikum für den entstandenen Schaden insbesondere in Form von:
    • Schmerzensgeld
    • Behandlungskosten
    • Erwerbsausfall

    Die Regulierung erfolgt mit der Haftpflichtversicherung oder im Prozessweg vor dem zuständigen Gericht.

  • Honoraranspruch – Ärzte
    Neben der Abwehr unbegründeter Arzthaftungsansprüche ist die Kanzlei für Ärzte mit der Durchsetzung von Honoraransprüchen entsprechend dem Fachbereich Inkasso tätig.
  • Praxiskaufverträge – Ärzte
    Die Erarbeitung und Überprüfung beabsichtigter Verträge über den Verkauf bzw. Erwerb einer ärztlichen Praxis ist Bestandteil der Tätigkeit im Medizinrecht.
 
Urban RechtsanwaltskanzleiCarl-von-Ossietzky-Straße 67, 99423 Weimar
Tel.: 03643/853386Fax: 03643/512724E-Mail: info@urban-rechtsanwalt.de