FachgebietMedizinrecht
Das Medizinrecht ist seit 1990 ein wichtiger Fachbereich der Kanzlei mit der Vertretung von Patienten, Ärzten und Kliniken.
Die Mitgliedschaft bei Medizinrechtsanwälte e.V. sowie die Tätigkeit als Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit ermöglichen erfolgreiches Arbeiten im Medizinrecht.
- Arzthaftung
Der ausbleibende Erfolg einer ärztlichen Behandlung führt nicht zur Arzthaftung. Sind jedoch die Regeln des medizinischen Standards, Sorgfaltspflichten oder Aufklärungspflichten verletzt, haftet der Arzt oder das Klinikum für den entstandenen Schaden insbesondere in Form von:
- Schmerzensgeld
- Behandlungskosten
- Erwerbsausfall
Die Regulierung erfolgt mit der Haftpflichtversicherung oder im Prozessweg vor dem zuständigen Gericht.
- Honoraranspruch – Ärzte
Neben der Abwehr unbegründeter Arzthaftungsansprüche ist die Kanzlei für Ärzte mit der Durchsetzung von Honoraransprüchen entsprechend dem Fachbereich Inkasso tätig.
- Praxiskaufverträge – Ärzte
Die Erarbeitung und Überprüfung beabsichtigter Verträge über den Verkauf bzw. Erwerb einer ärztlichen Praxis ist Bestandteil der Tätigkeit im Medizinrecht.